Beratung und
Vertretung
bei
Honorarkürzungen
Regressen
Wirtschaftlichkeitsprüfverfahren
für
Ärzte und Zahnärzte
Die Wirtschaftlichkeitsprüfung in der vertrags(zahn)ärztlichen Versorgung stellt nach wie vor ein zentrales Element zur Überwachung der Verordnungs- und Behandlungsweise des Arztes und Zahnarztes dar.
Die Anzahl der durchgeführten Wirtschaftlichkeitsprüfverfahren hat trotz gesetzgeberischer Bemühungen nicht merklich abgenommen.
Im Rahmen der Prüfverfahren ist entscheidend, den Prüfgremien (Prüfungsstelle / Beschwerdeausschuss) ausreichend Informationen zu Praxisbesonderheiten, medizinisch begründeten Ausnahmesituationen und möglichen kompensatorischen Einsparungen vorzutragen, um den Vorwurf der Unwirtschaftlichkeit bzw. des Verstoßes gegen vertragsärztliche Regelungen, wie etwa die Arzneimittel-/Heilmittelrichtlinien, zu entkräften.
Das Bundessozialgericht stellt an den Vortrag des Arztes / Zahnarztes hohe qualitative Anforderungen. Genügt der Vortrag diesen Anforderungen nicht, sind die Prüfgremien berechtigt, eine Entscheidung zu treffen, ohne den Vortrag berücksichtigen zu müssen.
Hinzu kommt, dass der Arzt / Zahnarzt ab dem gerichtlichen Verfahren vor den Sozialgerichten mit neuem Sachvortrag zu Praxisbesonderheiten und medizinischen Ausnahmen ausgeschlossen ist (sog. Präklusion).
Die Abwendung eines Regresses oder einer Honorarkürzung erfordert, nicht zuletzt aufgrund der zunehmenden Professionalisierung der Prüfgremien, eine intensive
Auseinandersetzung mit den konkret erhobenen Vorwürfen und umfangreiche Kenntnisse der Vorgaben des
Verfahrens.
Rechtsanwalt Hübner ist seit über 15 Jahren schwerpunktmäßig in dem Bereich der Wirtschaftlichkeitsprüfung tätig.
Sollte gegen Sie ein Prüfverfahren eingeleitet worden sein, berät und vertritt Rechtsanwalt Hübner Sie gerne.
Auch die Beratung im Vorfeld von Prüfmaßnahmen - individuell praxisbezogen oder im Rahmen von Vorträgen vor Berufsverbänden und Interessengruppen - gehört zum Tätigkeitsfeld von Rechtsanwalt Hübner.
Sie erreichen Herrn Rechtsanwalt Hübner über die
Kanzlei für Medizinrecht
Dr. Hoppe Hübner Wehebrink PartmbB
Theaterstraße 7
30159 Hannover
Tel.: 0511 - 353 969 0
Fax: 0511 - 353 969 69
E-Mail: huebner@hoppe-medizinrecht.de