Beratung und

Vertretung

bei

Honorarkürzungen

Regressen 

Wirtschaftlichkeitsprüfverfahren

 für

Ärzte und Zahnärzte

Fachanwalt für Medizinrecht Denis Hübner
Fachanwalt für Medizinrecht Denis Hübner

Die Wirtschaftlichkeitsprüfung in der vertrags(zahn)ärztlichen Versorgung stellt nach wie vor ein zentrales Element zur Überwachung der Verordnungs-  und Behandlungsweise des Arztes und Zahnarztes dar.

 

Die Anzahl der durchgeführten Wirtschaftlichkeitsprüfverfahren hat trotz gesetzgeberischer Bemühungen nicht merklich abgenommen.

 

Im Rahmen der Prüfverfahren ist entscheidend, den Prüfgremien (Prüfungsstelle / Beschwerdeausschuss) ausreichend Informationen zu Praxisbesonderheiten, medizinisch begründeten Ausnahmesituationen und möglichen kompensatorischen Einsparungen vorzutragen, um den Vorwurf der Unwirtschaftlichkeit bzw. des Verstoßes gegen vertragsärztliche Regelungen, wie etwa die Arzneimittel-/Heilmittelrichtlinien, zu entkräften.

 

Das Bundessozialgericht stellt an den Vortrag des Arztes / Zahnarztes hohe qualitative Anforderungen. Genügt der Vortrag diesen Anforderungen nicht, sind die Prüfgremien berechtigt, eine Entscheidung zu treffen, ohne den Vortrag berücksichtigen zu müssen.

 

Hinzu kommt, dass der Arzt / Zahnarzt ab dem gerichtlichen Verfahren vor den Sozialgerichten mit neuem Sachvortrag zu Praxisbesonderheiten und medizinischen Ausnahmen ausgeschlossen ist (sog. Präklusion).

 

Die Abwendung eines Regresses oder einer Honorarkürzung erfordert, nicht zuletzt aufgrund der zunehmenden Professionalisierung der Prüfgremien, eine intensive Auseinandersetzung mit den konkret erhobenen Vorwürfen und umfangreiche Kenntnisse der Vorgaben des Verfahrens.

 

Rechtsanwalt Hübner ist seit über 15 Jahren schwerpunktmäßig in dem Bereich der Wirtschaftlichkeitsprüfung tätig.

 

Sollte gegen Sie ein Prüfverfahren eingeleitet worden sein, berät und vertritt Rechtsanwalt Hübner Sie gerne.

 

Auch die Beratung im Vorfeld von Prüfmaßnahmen - individuell praxisbezogen oder im Rahmen von Vorträgen vor Berufsverbänden und Interessengruppen -  gehört zum Tätigkeitsfeld von Rechtsanwalt Hübner.

 

Sie erreichen Herrn Rechtsanwalt Hübner über die

 

Kanzlei für Medizinrecht

Dr. Hoppe Hübner Wehebrink PartmbB

Theaterstraße 7

30159 Hannover

 

Tel.:      0511 - 353 969 0

Fax:      0511 - 353 969 69

E-Mail:  huebner@hoppe-medizinrecht.de